Liebe Gewerbetreibende, registrieren Sie sich hier und profitieren Sie von Großhandelspreisen.
Wasserdesinfektion mit Chlor
Die konventionelle Desinfektion mit Chlor wirkt keimtötend und beseitigt auch nicht filtrierbare organische Verunreinigungen. Vor allem, wenn die Wasserbelastung besonders hoch ist - etwa durch Wassertemperaturen über 28°C oder duch hohen Schmutzeindrang - ist die klassische Wasserdesinfektion mit Chlor die zuverlässigste Methode.
Zur sicheren Entkeimung des Wassers ist ein ständiger Chlorgehalt von 0,5 bis 1,0 mg/l zu empfehlen.
Dieser Wert soll, wie auch der pH-Wert, einmal wöchentlich mir dem Pooltester oder mit Teststäbchen überprüft werden.
Eine zusätzliche Stoßchlorung (auch Schnellchlorung genannt) ist sinnvoll bzw. erforderlich, wenn:
das Wass trüb und die Beckenwände eventuell schon glitschig geworden sind.
sich durch ungenügende Algenprophylaxe bereits an mehreren Stellen Algen gebildet haben.
Prakisch: Eine Stoßchlorung kann auch bei der Aktivsauerstoff- oder Brommethode durchgeführt werden.
Du möchtest regelmäßig Neuigkeiten erfahren und über Rabattaktionen informiert werden? Melde dich für unseren kostenlosen Newsletter an. Hier findest du unsere Datenschutzerklärung.
Abmeldung jederzeit möglich
Wie wir Cookies & Co nutzen
Durch Klicken auf „Alle akzeptieren“ gestatten Sie den Einsatz folgender Dienste auf unserer Website: YouTube, Vimeo, Doofinder. Sie können die Einstellung jederzeit ändern (Fingerabdruck-Icon links unten). Weitere Details finden Sie unte Konfigurieren und in unserer Datenschutzerklärung.
Datenschutz-Einstellungen
Einstellungen, die Sie hier vornehmen, werden auf Ihrem Endgerät im „Local Storage“ gespeichert und sind beim nächsten Besuch unseres Onlineshops wieder aktiv. Sie können diese Einstellungen jederzeit ändern (Fingerabdruck-Icon links unten).
Informationen zur Cookie-Funktionsdauer sowie Details zu technisch notwendigen Cookies erhalten Sie in unserer Datenschutzerklärung.
Um Inhalte von YouTube auf dieser Seite zu entsperren, ist Ihre Zustimmung zur Datenweitergabe und
Speicherung von Drittanbieter-Cookies des Anbieters YouTube (Google) erforderlich.
Dies erlaubt uns,
unser Angebot sowie das Nutzererlebnis für Sie zu verbessern und interessanter auszugestalten.
Ohne
Ihre Zustimmung findet keine Datenweitergabe an YouTube statt, jedoch können die Funktionen von YouTube
dann auch nicht auf dieser Seite verwendet werden.
Um Inhalte von Vimeo auf dieser Seite zu entsperren, ist Ihre Zustimmung zur Datenweitergabe und
Speicherung von Drittanbieter-Cookies des Anbieters Vimeo erforderlich.
Dies erlaubt uns,
unser Angebot sowie das Nutzererlebnis für Sie zu verbessern und interessanter auszugestalten.
Ohne
Ihre Zustimmung findet keine Datenweitergabe an Vimeo statt, jedoch können die Funktionen von Vimeo
dann auch nicht auf dieser Seite verwendet werden.
Um Daten an Doofinder zu übermitteln, ist Ihre Zustimmung zur Datenweitergabe und Speicherung von Drittanbieter-Cookies des Anbieters Doofinder erforderlich. Dies erlaubt uns, unser Angebot sowie das Nutzererlebnis für Sie zu verbessern und interessanter auszugestalten.
Sie möchten diesen Inhalt sehen? Aktivieren Sie den gewünschten Inhalt einmalig oder legen Sie eine dauerhafte Freigabe fest. Bei Zustimmung werden Daten beim genannten Drittanbieter abgerufen. Dabei werden unter Umständen Drittanbieter-Cookies auf Ihrem Endgerät gespeichert. Sie können diese Einstellungen jederzeit ändern (Fingerabdruck-Icon links unten). Weitere Details finden Sie in unserer Datenschutzerklärung.